CDU Ruhr

Regionalplan Ruhr

CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr informiert zum Regionalplanentwurf

Am vergangenen Donnerstag lud die CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr (RVR) alle Fraktionsvorsitzenden und planungspolitischen Sprecher der kommunalen CDU-Fraktionen aus dem Verbandsgebiet zu einer Informationsveranstaltung zum Regionalplan Ruhr ein.
Roland Mitschke und Udo Bovenkerk freuen sich über die rege Teilnahme (Foto: CDU-Ruhr)Roland Mitschke und Udo Bovenkerk freuen sich über die rege Teilnahme (Foto: CDU-Ruhr)
„Knapp 50 Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen CDU-Fraktionen aus dem gesamten RVR-Gebiet sind unserer Einladung gefolgt“, freut sich Roland Mitschke. „Uns ist es wichtig das Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr so transparent wie möglich zu gestalten“, so Mitschke weiter. Aktuell läuft das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplans Ruhr. Bis Ende Februar 2019 hat die Öffentlichkeit Zeit Stellung zum Entwurf zu nehmen. „Wenn die öffentliche Beteiligung Anfang März abgeschlossen ist gilt es einen politischen Konsens zu eventuell nötigen Änderungen des Planentwurfs auszuloten“, erläutert der planungspolitische Sprecher Udo Bovenkerk. „Als CDU-Fraktion im RVR ist es uns besonders wichtig unsere Kolleginnen und Kollegen aus den Kommunen mitzunehmen. Die CDU-Fraktion im RVR möchte einen Plan der Entwicklungsmöglichkeiten für die Region schafft“, so Roland Mitschke abschließend. Als Regionalrat ist das so genannte Ruhrparlament für die Aufstellung des Regionalplans Ruhr verantwortlich. Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr hat in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde im Sommer 2018, nach über 8 Jahren, dem Ruhrparlament einen Entwurf zur Abstimmung vorgelegt. Mit dem gefassten Erarbeitungsbeschluss wurde das formelle Beteiligungsverfahren Anfang September 2018 eröffnet. Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren muss die Politik über die Änderungen der Verwaltung am Entwurf entscheiden. Unter Umständen wird dann eine weitere öffentliche Beteiligung notwendig. Am Ende des Verfahrens steht der Aufstellungsbeschluss des Ruhrparlaments. Damit tritt der Regionalplan Ruhr in Kraft.