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Bundesregierung weitet Bergschadenshaftung aus

Gute Nachrichten für das Ruhrgebiet: Die Haftung für Bergschäden wird erweitert. Dies sieht ein von der unionsgeführten Bundesregierung eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen vor. Die neuen Regelungen sollen Geschädigten künftig die Durchsetzung von Schadensansprüchen erleichtern. Der Dortmunder Abgeordnete Thorsten Hoffmann freut sich, dass der Antrag in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Hoffmann: „Betroffene haben so in Zukunft eine höhere Rechtssicherheit.“
Der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Thorsten Hoffmann freut sich über die gesetzlichen Bestrebungen zur Bergschadenshaftung (Foto: CDU Ruhr)Der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Thorsten Hoffmann freut sich über die gesetzlichen Bestrebungen zur Bergschadenshaftung (Foto: CDU Ruhr)
Der Gesetzesentwurf besagt, dass die Richtlinien zur Haftung von Bergschäden künftig auch für künstlich angelegte Untergrundspeicher gelten sollen. Darüber hinaus sollen sie auch für den Bohrlochbergbau gültig sein. Zudem sollen neben Senkungen ebenfalls Hebungen zu den Schadensursachen zählen.

„Bergschäden sind gerade im Ruhrgebiet immer wieder ein Thema. Es ist gut, dass die Menschen in Zukunft noch besser geschützt sind und ihre Rechtsposition gestärkt wird“, so Thorsten Hoffmann.