CDU Ruhr

Beschleunigtes Planungsverfahren nun auch für die A40-Rheinbrücke

Klagen gegen Bauvorhaben nur noch vor Bundesverwaltungsgericht zulässig

Die Berliner Koalitionsfraktionen werden in einem Änderungsantrag zum Bundesfernstraßengesetz neben der Leverkusener Rheinbrücke nun auch für die Duisburger A40-Brücke über den Rhein ein beschleunigtes Planungsverfahren auf den Weg bringen. Damit ist das Bundesverwaltungsgericht erste und einzige Gerichtsinstanz für Klagen gegen den Ersatzbau der maroden Flussquerung in Duisburg. Die Zeit bis zum Neubau kann so um bis zu zwei Jahre reduziert werden.
Rheinbrücke Neuenkamp in Duisburg (Foto: Glabb, Wikimedia Commons, lizenziert unter CC BY-SA 3.0)Rheinbrücke Neuenkamp in Duisburg (Foto: Glabb, Wikimedia Commons, lizenziert unter CC BY-SA 3.0)
„Beide Rheinbrücken sind für den Wirtschafts- und Industriestandort NRW von immenser Bedeutung. Deshalb darf keine Zeit verloren gehen. Schon heute sind die Einschränkungen für den LKW-Verkehr ein großes Problem“, begründet der Vorsitzende der Ruhr-CDU und Mitglied im Bundestagsverkehrsausschuss, Oliver Wittke, die Initiative.

Der frühere Landesverkehrsminister kündigt darüber hinaus die Prüfung einer Gesetzesinitiative mit dem Ziel an, künftig bei allen Ersatzbauten generell das beschleunigte Verfahren wählen zu können.