CDU Ruhr

Vorbehalte zur RVRG-Novelle unbegründet

Der Landtag hat sich auf den Weg gemacht, die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit in der Metropole Ruhr mit dem Gesetz zur Stärkung des Regionalverbands Ruhr (RVRG) zu modernisieren. Ziel des Gesetzes ist, die strukturellen Voraussetzungen für mehr Zusammenarbeit der 53 Städte und Gemeinden im Ruhrgebiet nachhaltig zu verbessern. In der üblichen Anhörung im Landtag im Dezember wurden einige juristische Fragen aufgeworfen, die noch einmal gutachterlich geprüft werden sollen. Verwiesen wurde unter anderem auf ein neueres Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur kommunalen Selbstverwaltung. Das Ziel der Gesetzesnovelle, die Wettbewerbssituation einer der größten Metropolregionen Europas nachhaltig zu verbessern, ist davon nicht berührt. Insofern halten die Koalitionsfraktionen im RVR, CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen an ihrem Beschluss vom März 2013, fest.  
Die Anhörung im zuständigen Landtagsausschuss für Kommunalpolitik hat gezeigt: Für das Ruhrgebiet mit seinen Strukturproblemen ist es unabdingbar, dass seine Kommunen verstärkt an einem Strang ziehen und gemeinsam ihre Zukunft gestalten.

Einer ersten juristischen Auswertung durch den RVR - siehe Anlage - ist zu entnehmen, dass die Vorbehalte gegenüber dem Gesetzentwurf unbegründet sind. Dieser Sichtweise schließen sich die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen an.