CDU Ruhr

Ulrich Finke, umweltpolitischer Sprecher

Umweltzonen in der Metropole Ruhr erfolgreich eingerichtet

„Die Umweltzonen in der Metropole Ruhr sind inzwischen flächendeckend ausgeschildert“, erklärt Ulrich Finke, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im RVR, im Anschluss an die heutige Diskussion im Umweltausschuss des Regionalverbands Ruhr. „Nur in wenigen Bereichen – so in Duisburg – fehlen einige Schilder, die in diesen Tagen folgen sollen.“ 
Ulrich Finke, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im RVR (Foto: CDU Ruhr)Ulrich Finke, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im RVR (Foto: CDU Ruhr)
Als schwierig stellt sich zurzeit noch die zeitnahe Bearbeitung der Anträge auf Ausnahmegenehmigung dar. Ulrich Finke, zugleich Vorsitzender der CDU in Herne hierzu: „In Gelsenkirchen liegen ca. 400 Anträge auf Ausnahmegenehmigung vor, in Duisburg und Essen ca. 1.200.  Hier sind die Kommunalverwaltungen gefordert, keine langen Bearbeitungsstaus entstehen zu lassen, insbesondere wenn jetzt ab dem 15. November Bußgelder bei Verstößen verhängt werden. Die Regelung, Handwerkerparkausweise auch als Ausnahmegenehmigung gelten zu lassen, scheint sich zudem als praktikable Lösung zu bewähren.“ 

Aufgrund einer EU-Direktive zu Feinstaubbelastungen und erhöhter Feinstaubmessungen an einigen Straßen der Metropole Ruhr ist seitens der Landesregierung in Abstimmung mit den Kommunen ein Luftreinhalteplan Ruhrgebiet erlassen worden. Aufgrund der noch immer gegebenen verwaltungsmäßigen Dreiteilung des Ruhrgebietes liegt dieser in den Teilplänen Ost, Nord und West vor. Diese Teilpläne traten zum 01.10.08 in Kraft und sahen die sofortige Einrichtung der ersten Stufe von Umweltzonen vor. Nach zwei Jahren mit Erfahrungen zur Wirksamkeit soll diese Maßnahme evaluiert werden. Auf der Basis der gewonnenen  Erkenntnisse wird über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen entschieden werden. Umweltzonen können dann möglicherweise kleiner werden, oder sogar ganz entfallen. Wird kein ausreichender Belastungsrückgang festgestellt, können die Umweltzonen räumlich ausgedehnt werden oder ihre Anzahl erhöht werden (vgl. Luftreinhalteplan).  „Dieses Vorgehen wird den unterschiedlichen Interessen von Gesundheitsschutz, individueller Mobilität und der wirtschaftlichen Betätigung gerecht – gerade auch weil es hier um sehr komplexe und noch nicht abschließend erforschte Beziehungen bei der Verursachung von Feinstaub geht“ schließt Ulrich Finke.